Michael Schmid

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Datenschutz und die Datenschutz-Grundverordnung – Ärgernis oder Erleichterung?

Unterhält man sich im Bekanntenkreis oder auch im beruflichen Umfeld über das Thema Datenschutz und/oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hört man öfter negative Kommentare – „unsinnig“, „erschwert nur“, etc..

Wenn man sich das Thema jedoch genauer ansieht, kommt man wohl zu anderen Schlüssen.

Zunächst: Warum entstand die DSGVO? Vor der Inkraftsetzung 2018 gab es in Europa und weltweit natürlich bereits Gesetze, die den Schutz der personenbezogenen Daten der Menschen zum Inhalt hatten und verhinderten, dass ohne besondere Gründe und/oder Einwilligungen diese Daten erhoben und verarbeitet wurden - in Deutschland zum Beispiel das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
In Europa basierte das auf einer europaweit geltenden Richtlinie: Diese hatte jeder Staat in ein eigenes Gesetz umzusetzen wie z.B. eben in das BDSG. Problematisch dabei war nun, das dies zu keinem konsistenten Rechtsraum in Europa führte, sondern es sehr unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedsstaaten gab, angefangen von Definitionen bis hin zu den Strafen bei Fehlverhalten.
Aus diesem Grund wurde dann – auch auf Initiative der Unternehmen, die Waren und Leistungen in mehreren Staaten anboten – die Initiative für eine europäische Verordnung angestoßen, die im Gegensatz zu einer Richtlinie sofort bindendes Recht in den Mitgliedsstaaten ist. Nach jahrelangen Beratungen kam es dann zur DSGVO, die seit Mitte 2018 bindend ist.

In 99 Artikeln, die immer mit Erwägungsgründen unterlegt sind, wird beschrieben, welche Rechte betroffene Personen haben, welche Pflichten diejenigen haben, die Daten verarbeiten (von der Information der Betroffenen über die Sicherheit der Daten bis hin zu  Bestimmungen, was zu tun ist, wenn diese Daten an andere Institutionen und/oder andere Länder übermittelt werden), welche Aufsichtsbehörden zuständig sind und wie diese international zusammen spielen. Ebenso geht es darum, welche Strafen es bei Verstößen gibt - die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen und bis zu 4% des weltweit erzielten Umsatzes eines Geschäftsjahres betragen können.

Damit wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen in Europa erzeugt, der zum einen den Handel innerhalb der EU für die Unternehmen erleichterte und zum anderen den Bürgerinnen und Bürgern einheitliche Rechte und damit mehr Sicherheit gab. So fand das europäische Vorgehen viele Nachahmer weltweit – von Asien bis hin zu inzwischen einigen Staaten innerhalb der USA.
Spricht man von Verhinderung und Erschwerung durch die DSGVO, so muss man immer auch sehen, dass vieles erst dadurch ermöglicht werden konnte, so auch die Verarbeitung in komplexen Umfeldern wie z.B. bei der Erfassung von Bewegungs- und Umgebungsdaten im Fahrzeug.

Bei rechtzeitiger Beschäftigung mit dem Thema und guter Beratung kann so vieles realisiert werden – manchmal wird die DSGVO allerdings auch als Ausrede benutzt, wenn man diese Beschäftigung nicht auf sich nehmen mag.